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Schulordnung

Gestützt auf das Gesetz betreffend die Volksschule (§ 48), das Gesetz über das gesamte Unterrichtswesen im Kanton Zürich (§39) sowie auf die Verordnung betreffend das Volksschulwesen (§55, 85 und 86) erlässt die Primarschulpflege Flurlingen im Interesse eines geordneten Schulbetriebes folgende Schulordnung:

  1. Die Eltern bzw. Erziehungsberichtigten schulpflichtiger Kinder sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich. Dies gilt auch für den fakultativen Unterricht.

2. Die Schüler treffen am Morgen und am Nachmittag frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulareal ein.

3. Die Schulzimmer werden nur in Hausschuhen betreten. Nach Schulschluss werden die Hausschuhe geordnet in die Gestelle versorgt.

4. Die Pause wird im Freien verbracht und der Pausenplatz darf nur mit Bewilligung der Klassenlehrperson verlassen werden.

5. Während der Unterrichtszeiten ist jeglicher Lärm um das Schulhaus zu vermeiden. Insbesondere ist dann das Fahren mit Velos und fäGs (fahrzeugähnlichen Geräten) auf dem ganzen Schulareal zu unterlassen.

6. Es wird darauf bestanden, dass die Schüler während der Schulzeit (Pause) einen gesunden Znüni zu sich nehmen.

7. Der Gebrauch elektronischer Geräte (Natel, MP3-Player, I-Pod usw.) ist weder auf dem Pausenplatz noch in den Schulräumlichkeiten gestattet. Hält sich jemand nicht an diese Regeln, muss er sein Gerät der Lehrperson abgeben und erhält es erst nach Schulschluss zurück. Beachtet jemand diese Abmachungen mehrmals nicht, so wird ab dem dritten Mal das Gerät der Schulverwaltung übergeben und muss auch dort wieder abgeholt werden.

8. Bei nassem Wetter dürfen der Spielplatz sowie die Sandgruben nicht betreten werden.

9. Nach dem Unterricht ist der Heimweg sofort anzutreten. Die Gemeinde-Haftpflichtversicherung haftet nur bei Schäden, die mit dem Schulbetrieb im Zusammenhang stehen.

10. Nach der Schule und an freien Tagen ist der Aufenthalt auf dem Schulareal wie folgt gestattet:
Werktage:                      von 07.00 – 12.00 und 13.30 – 22.00 Uhr
Sonn- und Feiertage:   von 10.00 – 12.00 und 13.30 – 20.00 Uhr

Dies trifft nur für die Spielplätze bei den Schulhäusern zu. Der Spielplatz beim Kindergarten Usser Gründen befindet sich hingegen in einer reinen Wohnzone, darum ist er dem Kindergarten vorbehalten und darf auch nach Unterrichtszeiten nicht benutzt werden.

Aus Rücksicht auf die Anwohner ist das Hören/Abspielen lauter Musik zu unterlassen.

11. Velo-, Trottinett-, Inline- und Rollbrettfahren ist nur auf dem geteerten Platz zulässig. Werden die Spielwiese und der rote Platz durch Vereine belegt, haben Unberechtigte keinen Zutritt. Die Halde hinter dem Schulhaus soll nicht betreten werden. Schüler, welche durch schlechtes Verhalten auffallen, können durch die Hauswarte, durch die Lehrerschaft, die Mitglieder der Schulpflege und die Leiter/Innen der Sportvereine weggewiesen werden.

12. Alle Abfälle gehören in den Abfallkübel. Kleider, Turnsäcke usw. sollen nach der Schule heimgenommen werden (mindestens jeden Freitag). Schulbücher und Hefte werden nur im Schultornister, im Schulrucksack oder in der Mappe nach Hause genommen.

13. Die Schulordnung wird von den Lehrpersonen jährlich mindestens einmal mit den Schülern besprochen. Sie wird den Eltern zugestellt. Die Eltern werden aufgefordert, die Kinder zur Befolgung anzuhalten.