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Primarschule Flurlingen
Gründenstr. 26
CH-8247 Flurlingen
Tel. 052 - 659 18 75

Jokertage

Die Schülerinnen/Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben = Jokertage.

Bedingungen:

  • Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen mindestens 3 Schultage im Voraus schriftlich mit.
  • Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet.
  • Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen.
  • Die beiden Jokertage können zusammengelegt und jederzeit bezogen werden.
  • Prüfungen an einem Jokertag müssen vor- oder nachgeholt werden.
  • Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schülerin/der Schüler den Schulstoff nacharbeitet.


Das Antragsformular für den Bezug der Jokertage finden Sie rechts unter >Download.