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Primarschule Flurlingen
Gründenstr. 26
CH-8247 Flurlingen
Tel. 052 - 659 18 75

Gesundheit

Schularzt

Allgemeines
Gemäss Volksschulverordnung müssen während der gesamten Kindergarten- und Schulzeit insgesamt drei Vorsorgeuntersuchungen beim Schularzt durchgeführt werden.

In Flurlingen findet die
- 1. Untersuchung im 1. Kindergartenjahr
- 2. Untersuchung in der 4. Klasse (nur noch eine Impfkontrolle)
- 3. Untersuchung in der 2. Oberstufe
statt.

Umfang der Untersuchungen
Die Vorsorgeuntersuchungen werden in der Arztpraxis unseres Schularztes, Herrn Dr. med. Peter Ritzmann, in Feuerthalen, durchgeführt. Sie umfasst nur noch Grössen-, Gewichts-, Seh- und Gehörkontrollen.
Im genitalen Bereich werden keine Untersuchungen durchgeführt.
Die Eltern werden über die Ergebnisse der Untersuchung schriftlich orientiert. Für weitere Abklärungen oder Behandlungen ist der Hausarzt zuständig.
Der Schularzt überprüft im weiteren den Impfstatus und gibt wenn nötig Impfempfehlungen zu Handen der Eltern ab.
Falls Sie es wünschen, können Sie Ihre Kinder zur Vorsorgeuntersuchung begleiten. Bitte melden Sie sich dazu vorgängig bei der Lehrperson Ihres Kindes an.

Freie Arztwahl
Natürlich haben auch Kinder das Recht auf eine freie Arztwahl. Sie können daher diese Vorsorgeuntersuchung auch beim eigenen Hausarzt durchführen. In diesem Fall sind Sie für die Durchführung verantwortlich und müssen auch für die Kosten aufkommen.
Zudem verlangen wir bei Dispensationen von der schulärztlichen Untersuchung vorgängig eine schriftliche Abmeldung sowie eine Bestätigung, dass die entsprechende Untersuchung beim Hausarzt vorgenommen wird.
Weitere Angaben
Für weitere Angaben stehen Ihnen die Schulpflege, die Lehrpersonen oder der Schularzt zur Verfügung.


Die Adresse des Schularztes


Dr. med. Peter Ritzmann   
Zürcherstrasse 25,  
8245 Feuerthalen
    
Tel. 052 647 47 38  
Fax 052 647 47 35
E-Mail: p.ritzmann(ät)bluewin.ch

Schulzahnarzt

Reglement über die Schulzahnpflege in der Primarschule

  1. Sämtliche Kinder des Kindergartens und der Primarschule Flurlingen werden jährlich vom Schulzahnarzt untersucht. Die Kontrolluntersuchung ist obligatorisch.
  2. Der Befund wird vom Schulzahnarzt in das Zahnheft eingetragen, welches den Eltern zur Einsichtnahme und Unterschrift zugestellt wird. Nach spätestens 5 Tagen sind die Hefte dem Klassenlehrer zurückzugeben.
  3. Die Eltern können die Zahnärzte frei wählen, bei denen die Behandlung erfolgen soll. Die Behandlung hat im laufenden Schuljahr auf eigene Initiative zu erfolgen. Das Zahnheft ist bei Behandlungsbeginn bei der Lehrperson anzufordern und dem Zahnarzt abzugeben.
  4. Die Zahnarztrechnung ist durch die Eltern, zur Abklärung einer eventuellen Leistung, der Krankenkasse einzureichen.
  5. An die verbleibenden Kosten leistet die Schulgemeinde einen Betrag von 20 %, im Maximum jedoch Fr. 400.- pro Schuljahr. Ausserdem übernimmt das Primarschulgut jeweils die Untersuchungskosten. Rechnungen, die über dem Schulzahnpflegetarif liegen, werden für die Beitragsgewährung auf diesen umgerechnet. Eltern, denen es nicht möglich ist, für die Behandlungskosten aufzukommen, kann die Primarschulpflege auf ein schriftliches Gesuch hin einen höheren Betrag bewilligen.
  6. Die Eltern stellen die bezahlten und von der Krankenkasse visierten Zahnarztrechnungen bis spätestens Ende des laufenden Schuljahres, unter Beilage der betreffenden Zahnhefte dem Schulsekretariat, Gründenstr. 26 zu. Bitte immer PC- oder Bankkonto angeben, Sie erhalten von der Schulgutsverwaltung den entsprechenden Betrag ausbezahlt. Nach der Abrechnung gehen die Zahnhefte zurück zur Klassenlehrperson.
  7. Bei mehrjährigen Behandlungen (Korrekturen) muss eine jährliche Zwischenrechnung verlangt werden, nur so kann die Schule die jährlichen Maximal-Beiträge leisten.
  8. Lehnen die Eltern die notwendige Behandlung ab, so fällt der Anspruch auf einen Gemeindebeitrag so lange dahin, bis das Gebiss des Kindes auf eigene Kosten wieder vollständig saniert ist.
  9. Wir bitten die Eltern, die Grundregeln der Gesunderhaltung der Zähne und des Zahnfleisches (Zahnheft
    Seite 2) zu beachten.
  10. Dieses Reglement tritt ab dem 1.1.93 in Kraft und ersetzt alle früheren Reglemente.

Zahnhygiene / Prophylaxe

Zahnprophylaxe – Mundhygiene zu Hause und in der Schule
Die perfekte Mundhygiene zu praktizieren ist gar nicht so einfach. Mit dem täglichen Zähneputzen werden in erster Linie Speisereste entfernt.

Karies und Parodontitis sind vermeidbare Krankheiten. Die Vermittlung dieses Wissens liegt bei den Gemeinden und Kantonen. In der Zahngesundheitserziehung spielt deshalb die Schulzahnpflege eine äusserst wichtige Rolle.

In Flurlingen wird dieses Wissen durch eine speziell ausgebildete Schulzahnpflegehelferin, Frau Rosanna Rossetti, vermittelt.

Die altersgerechte Technik des Zähneputzens, die wichtigsten Ernährungsregeln und die Verwendungsmöglichkeiten von Fluoriden sind die Hauptthemen.

Frau Rossetti gibt dieses Wissen vier- bis sechsmal pro Jahr weiter (Download PDFsiehe Stundenplan).
Dabei werden die Kinder angeleitet, wie und wie oft sie die Zähne putzen sollten. Während der Schullektionen verwendet Frau Rossetti spezielle, fluorhaltige Zahnpasten. Dank diesen gemeinsamen Zähneputzlektionen sollten sich bei den Kindern auch weniger starke Zahnbeläge (Plaque) bilden.
Bei der Plaque handelt es sich um eine weiche Ablagerung aus Bakterienkolonien und Speichelproteinen, die sich vor allem an schwer zu reinigenden Stellen wie Zahnhals und Zahnzwischenräumen festsetzt. Wird die Plaque nicht regelmässig wieder entfernt, entsteht daraus Zahnstein.
Plaque und Bakterien sind verantwortlich für die Kariesentstehung und auch die Parodontitis.

Kariesvorbeugung

Zusammenhänge zwischen Zucker und Karies
Die gemäss Weltgesundheitsorganisation am weitesten verbreitete Krankheit, die Zahnkaries, ist keine Mangelerscheinung, sondern auf Fehlernährung und fehlende oder zu wenig effiziente Hygienemassnahmen zurückzuführen.

Die heutigen Ernährungsgewohnheiten bringen zuviel und vor allem zu häufig Zucker in die Mundhöhle. Zu oft werden gezuckerte Zwischenmahlzeiten, Zwischengetränke und Schleckereien konsumiert. Dies begünstigt nicht nur Übergewicht und Kreislauferkrankungen, sondern auch Karies.

Gefährlich sind vor allem die Zwischenmahlzeiten und Zwischengetränke. Diese sollten wenn immer möglich zuckerfrei gehalten werden. Dazu eignen sich: Frische Früchte, Getreide, Käse, Quark, Joghurt (natürlich ohne Zucker!)
 
Kariesvorbeugung

  • Täglicher Gebrauch von Fluoridzahnpasta
  • Nach dem Zähneputzen ausspucken, aber nicht mit Wasser spülen.
  • Anwendung von Fluoridgelée einmal jede Woche

Fluoride geben lokal angewendet oder oral eingenommen einen nachgewiesenen Schutz vor Karies. Der tägliche Gebrauch einer Fluoridzahnpasta und das wöchentliche Zähnebürsten mit einem Fluoridgelée ermöglichen eine 50%-ige Reduktion der Kariesschäden.

Ab dem 6. Altersjahr wird von Zahnärzten das wöchentliche Zähnebürsten mit einem Fluoridgelée empfohlen.

Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
Nach dem Zähneputzen ausspucken, aber nicht mit Wasser spülen. Während einer halben Stunde sollte nachher nichts gegessen oder getrunken werden, damit das Fluorid länger auf den Zahnschmelz einwirken kann.