GRUNDSÄTZLICHES / ALLGEMEINES
TURNHALLE
AUSSENANLAGEN
1. BENUTZER
1.1 Die Räumlichkeiten im Obergeschoss sind in erster Linie für den Mittagstisch sowie für gebundene Schul-
anlässe bestimmt. Die Benützung durch andere Institutionen hat ausserhalb des Unterrichts zu erfolgen
und sind dem Betrieb Mittagstisch zu melden.
1.2 Einheimische haben gegenüber auswärtigen Veranstaltern Vortritt.
1.3 Jugendgruppen dürfen die Lokale nur in Begleitung eines Verantwortlichen benützen.
2. BENÜTZUNGSRICHTLINIEN und GEBÜHREN
2.1 Über die Benutzung dieser Räumlichkeiten entscheidet das Sekretariat nach Rücksprache bei der Schul-
pflege, Ressort Liegenschaften und Anlagen.
2.2 Gesuche sind dem Sekretariat frühzeitig und schriftlich einzureichen.
2.3 Im Normalfall sind beim Sekretariat die Schlüssel für die Räumlichkeiten deponiert und werden auch dort
ausgehändigt und zurückgenommen.
Öffnungszeiten Sekretariat Dienstag - Donnerstag 8.00-11.30 Uhr. Tel. Nr. 052 659 18 75
2.4 Zur Deckung der Unkosten für Wartung und Unterhalt haben die Benützer eine Gebühr zu entrichten.
2.5 Für Dorfvereine wird eine bescheidene Gebühr erhoben, für Auswärtige verdoppelt sich diese Gebühr.
2.6 Wird ein Kursgeld verlangt oder wird die Lokalität zu Erwerbszwecken gemietet, ist ebenfalls eine Gebühr
zu entrichten.
2.7 Einmalige Benützungen sind bar bei der Übergabe des Schlüssels im Schulsekretariat zu bezahlen.
3. BENUTZUNGSORDNUNG
3.1 Die Räume dürfen von den Benützern nur während der vereinbarten Zeit benutzt werden.
3.2 Ab 22.00 Uhr sind die Fenster zu schliessen.
3.3 Benützer, die im Besitze eines Schlüssels sind, müssen die Türen und Fenster in den Räumlichkeiten
selbst öffnen und schliessen. Alle Lichter sind zu löschen.
3.4 Fahrzeuge dürfen im Areal des Kindergartens nicht parkiert werden.
3.5 Der Kindergarten im Erdgeschoss kann nicht benützt werden.
3.6 Jeder Benützerkreis bestimmt eine volljährige Person, die gegenüber der Schulpflege verantwortlich ist.
3.7 Jeder Benutzer entsorgt seinen Abfall selbst.
4. ÖFFNUNGSZEITEN
4.1 Der Mittagstisch ist ab 14.00 Uhr zugänglich. Mittwoch ganzer Tag möglich.
4.2 An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferien bleiben diese Räume in der Regel geschlossen. Über
Ausnahmen entscheidet die Schulpflege.
5. PFLICHTEN
5.1 Die Geräte, das Mobiliar sind so zu benützen, dass sie nicht beschädigt werden.
5.2 In allen Räumen ist auf Reinlichkeit zu achten (besenrein). Die Küche inkl. Inventar und Geschirr, muss in
einwandfreiem und gereinigtem Zustand unmittelbar nach der Veranstaltung abgegeben werden.
5.3 Alkoholabgabe an Jugendliche unter 18 Jahre ist verboten.
5.4 Das Rauchen ist in allen Räumen verboten!
5.5 Schäden am Gebäude, Räumen, Mobiliar und Inventar sind unverzüglich dem Ressortleiter Liegenschaften
oder dem Sekretariat zu melden. Reparaturen werden ausschliesslich durch uns erledigt.
5.6 An bestehenden Einrichtungen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Platzfremde
Einrichtungen sind nach Gebrauch zu entfernen und die Räume sind in ihren ursprünglichen Zustand zu
versetzen.
5.7 Der Veranstalter ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung verantwortlich.
5.8 Mit der Benützung unserer Liegenschaft „Räume im Obergeschoss des Kindergartens Usser Gründen“
anerkennt der Nutzer dieses Reglement.
6. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN / VERANTWORTLICHKEIT
6.1 Der Benützer haftet für verursachte Schäden an Gebäudeteilen, Räumlichkeiten, Mobiliar und Inventar
sowie für den Verlust von Schlüsseln. Schlüsselverlust heisst auswechseln des Schliesszylinders und
muss verrechnet werden.
6.2 Der Benützer ist verantwortlich für die Vollständigkeit sämtlichen Mobiliars und Inventars.
6.3 Die Benützung der Räume der Primarschule Flurlingen ausserhalb der Schulzeit erfolgt auf eigene Gefahr.
Jede Haftung wird abgelehnt.
7. AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
7.1 Dieses Reglement wird allen Nutzern ausgehändigt. Es wird auch am Eingang zum Mittagstisch
angeschlagen.
7.2 Die Benutzer sind gegenüber der Schulpflege für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.
7.3 Die Primarschulpflege ist berechtigt, Vereinen und Organisationen, die diesem Reglement zuwider-
handeln, die Bewilligung zur Benützung der Räumlichkeiten und Anlagen vorübergehend oder ganz zu
entziehen.
7.4 Die vorliegende Verordnung tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen
Vorschriften.
Öffnungszeiten: | |
Dienstag | 08:00 bis 11:30 |
Mittwoch | 08:00 bis 11:30 |
Donnerstag | 08:00 bis 11:30 |